Kurzer Hinweis

zu

FASTEN und ZAKATU-L-FITR

von Scheich Mohammad bin Saleh al-Othaimin

Dieser Text handelt in Kürze vom Fasten, seinen Regeln und seinem Nutzen.

FASTEN (arab. "saum") ist eine Art des Gottesdienstes durch Enthaltsamkeit von all dem, was es bricht, vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

FASTEN DES MONATS RAMADAN ist eine der fünf Säulen des Islam. wie durch das Wort des Propheten Muhammad (s) mitgeteilt: "Der Islam ruht auf fünferlei: Dem Zeugnis, daß es keinen Gott gibt außer Allah und daß Muhammad Sein Gesandter ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakat, dem Fasten des Monats Ra-madan und dem Verrichten der Wallfahrt nach Mekka."

WER FASTET

  1. Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, der zurechnungsfähig ist, es ertragen kann und sich nicht auf einer Reise befindet.
  2. Nichtmuslime fasten nicht auf diese Weise und müssen das Fasten auch nicht nachholen, wenn sie den Islam annehmen.
  3. Kinder brauchen nicht zu fasten, sollen aber dazu ermutigt werden, damit sie sich schrittweise daran gewöhnen.
  4. Unzurechnungsfähige brauchen nicht zu fasten und auch keine Ersatzleistung (Speisen von Armen) leisten, selbst wenn sie volljährig sind. Dasselbe gilt für jemanden, der sich, wie z.B. ein hochbetagter Mensch, nicht vernünftig verhält.
  5. Wer nicht fasten kann, wie z.B. besonders alte Menschen oder Kranke, die nicht mit Wiedererlangung der Gesundheit rechnen, speist für jeden versäumten Fastentag einen bedürftigen Menschen.
  6. Wer plötzlich erkrankt und mit Genesung rechnet, darf das Fasten, wenn es ihm zu schwer fällt, aufschieben und holt es nach Wiedererlangung der Gesundheit nach.
  7. Schwangere und stillende Frauen brauchen nicht zu fasten, wenn es ihnen zu schwer fällt oder sie sich um das Kind sorgen. Sie holen die versäumten Fastentage später nach, wenn kein Anlaß mehr für ihre Befürchtungen besteht.
  8. Frauen Während der Regelblutung oder Blutung nach Entbindung (nifas) fasten während dieser Tage nicht. Sie holen das versäumte Fasten später nach.
  9. Wer sein Fasten brechen muß, um jemandem das Leben zu retten (wie z.B. bei einem Feuer oder der Gefahr des Ertrinkens), tut dies und holt das Fasten später nach.
  10. Reisende können wählen, ob sie während der Reise fasten oder es später nachholen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Dies gilt für alle Reisenden, gleich ob sie aus besonderem bzw. unvorhergesehenem Grund reisen oder wie Kraftfahrer beruflich unterwegs sind

WAS DAS FASTEN BRICHT

WAS NICHT DAS FASTEN BRICHT

WEITERE REGELN ZUM FASTEN

  1. Man kann die Absicht zum Fasten auch dann fassen, wenn man sich im Zustand ber großen Verunreinigung befindet und demnach weiter fasten, wenn man das Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung oder Tagesanbruch nimmt.
  1. Eine Frau, deren Menstruations- oder Entbindungsblutung vor Beginn der Morgendämmerung endet, muß fasten, auch wenn sie ihr Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmrung nimmt.
  2. Wer fastet, darf Salben, Haarwasser usw. auf Kopf und Körper auftragen und Parfüm verwenden, sollte aber das Inhalieren von Räucherwerk (z.B. Weihrauch, Räucherstäbchen usw.) vermeiden. Man darf auch Zähne ziehen oder äußere Verletzungen mit Medikamenten behandeln, Augen- oder Ohrentropfen oder Augenpulver anwenden, selbst wenn das eine Geschmacksempfindung hervorrufen sollte.
  3. Die Zähne zu putzen (mit siwak, einer Zahnbürste aus Zweigen o.ä.) ist zu jeder Zeit des Fastens nicht nur erlaubt, sondern wünschenswert.
  4. Wer fastet, kann sich mittels Wasser oder Klima-Anlage abkühlen (bzw. erwärmen).
  5. Es ist erlaubt, ein Medikament in den Mund zu sprühen, um Beschwerden wie z.B. bei Asthma zu verhindern.
  6. Es ist erlaubt ausgetrocknete Lippen anzufeuchten bzw. den Mund ohne zu gurgeln auszuspülen.
  7. Nach dem Brauch des Propheten (s) ist es wünschenswert, den Morgenimbiß (sahur) dem Fastenbeginn möglichst spät und das Fastenbrechen am Abend möglichst früh zu sich zu nehmen. Man bricht das Fasten bevorzugterweise mit einer Dattel, möglichst einer frischen, oder ansonsten mit Wasser, oder wenn das nicht geht, mit jedem statthaften (halal) Nahrungsmittel oder Getränk. Wenn aber zum Zeitpunkt des Fasten-brechens überhaupt nichts derartiges erreichbar ist, faßt man zunächst die Absicht zum, Fastenbrechen und bricht das Fasten dann effektiv sobald man über etwas (zu essen bzw. trinken) dazu verfügt.
  8. Wer fastet, soll sich umso mehr bemühen Allah gehorsam zu sein und den Ungehorsam Ihm gegenüber ganz besonders vermeiden.
  9. Wer fastet, soll seine Pflichten erfüllen und sich vom Verbotenen fernhalten. Er verrichtet seine täglichen Gebete rechtzeitig und insofern es verpflichtend ist, in Gemeinschaft und er enthält sich aller schlechten Handlungen wie Lügen, üble Nachrede Betrug Zinsgeschäfte oder sonstiges Verbotenes gleich ob mit Worten oder Taten. Der Prophet (s) sagte: "Wer üble Rede und böse Taten nicht läßt, von dem braucht Allah auch nicht sein Ablassen von Nahrung und Getränk."

ZAKATU-L-FITR

  1. Diese Abgabe für Bedürftige zu Ende des Fastenmonats besteht aus einem "sa‘a" (ca. 2,5 kg) Reis, Weizen,

Für nähere Informationen über den Islam setzen Sie sich bitte mit der WAMY - Zentrale in Riyadh oder mit einer der Islamischen Gemeinschaften in Ihrer Nähe in Verbindung.

WAMY, P O. Box 10845

Riyadh 11443, Saudi - Arabien

Islamisches Zentrum München

Wallnerstr. 1, D. 80939 München

Tel: 089-325061

Haus des Islam

Schillerstr. 46, D 64750 Lützelbach

Tel: 06165-1348